AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der IDEE Personal GmbH
Die Überlassung erfolgt ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen kurz AGB genannt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG). Diese gelten auch bei Vertragsverlängerungen und zukünftigen Rechtsgeschäften als vereinbart.
Auch für die mündliche Anforderung von Arbeitskräften gelten ausschließlich unsere AGB. Abweichende Abschlüsse und Vereinbarungen werden für uns erst durch eine schriftliche Bestätigung von uns verbindlich. Die AGB des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht nochmals bei Vertragsabschluss widersprechen.
Unsere Anbote gelten stets freibleibend. Die Annahme von Kundenbestellungen erfolgt entweder durch Auftragsbestätigung oder durch die Annahme des überlassenen Personals. Maßgeblich für den vertraglichen Leistungsumfang ist ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung; bei Fehlen einer solchen das Anbot und die Rechnung.
Die Berechnung der anfallenden Arbeitsstunden erfolgt zum Pauschal-Verrechnungssatz, der in der Bestellung festgelegt ist. Diese Sätze sind generell exklusive Mehrwertsteuer. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot von uns erteilt, so können wir jenes Honorar geltend machen, das seinen üblichen Konditionen oder einem angemessenen Entgelt entspricht.
Im Falle der Erhöhung der lohngebundenen Kosten aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Anpassungen sind wir berechtigt, das vereinbarte Honorar im selben Ausmaß anzuheben.
Grundlage für die Abrechnung des Honorars sind die vom Kunden oder dessen Gehilfen nach Beendigung der Arbeitszeit vor Ort zumindest einmal wöchentlich zu unterschreibenden Stundennachweise (Leistungsnachweise). Werden diese vom Kunden nicht unterzeichnet, sind unsere Aufzeichnungen Basis für die Abrechnung. Die Beweislast dafür, dass die in unseren Aufzeichnungen angeführten Stunden tatsächlich nicht geleistet wurden, trägt der Kunde.
Wird die Rechnung vom Kunden nicht binnen 5 Tagen ab Zugang schriftlich beanstandet, gilt diese hinsichtlich der darin verrechneten Stunden als genehmigt und anerkannt.
Wenn nicht anders vereinbart, sind wir zur wöchentlichen Abrechnung berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, zum Ende einer Arbeitswoche, den überlassenen Mitarbeitern die bei ihm angefallenen Stunden mit Stempel und Unterschrift zu bestätigen oder binnen 3 Tagen an uns zu übermitteln. Geschieht dies nicht innerhalb der vereinbarten Frist, sind wir berechtigt, die vom überlassenen Mitarbeiter aufgezeichneten Stunden zu verrechnen.
Der Kunden verpflichtet sich die für die Überlassung wesentlichen Informationen dem Auftragnehmer vor deren Beginn mitzuteilen. Ebenso verpflichtet sich der Kunde dazu sämtliche gesetzliche Bestimmungen wie etwa AÜG, ASchG, GIBG und AZG zu beachten. Unterlässt der Beschäftiger eine gesetzliche oder vertragliche (Informations-)Pflicht, hat er dem Überlasser allfällige sich daraus ergebende Schäden zu ersetzen.
Uns trifft keine Haftung für allfällige beim Kunden oder bei Dritten, durch überlassene Arbeitskräfte verursachte, entstandene Schäden. Wir haften nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von zur Verfügung gestellten Werkzeuge.
Vor der Inbetriebnahme von Fahrzeugen oder Geräten, für die eine Bewilligung oder Berechtigung erforderlich ist, hat der Kunde das Vorhandensein der entsprechenden Bewilligung oder Berechtigung zu überprüfen.
Bei Abberufung oder Austausch von Arbeitskräften sind wie immer geartet Ansprüche gegen uns ausgeschlossen.
Angaben über den Arbeitsbeginn der von uns angebotenen Mitarbeiter und zwar in Anzahl und Datum, sind annähernd und unverbindlich. Die Ableitung von Ansprüchen welcher Art auch immer auf Grund von Nichterscheinen unserer Mitarbeiter ist in keinem Fall gegeben.
Unsere Preise verstehen sich für den von Ihnen angegebenen Einsatzort in Österreich. Fahrzeiten und Fahrkosten zu anderen Einsatzorten gehen ausnahmslos zu Lasten des Kunden.
Wir leisten lediglich Gewähr dafür, dass der entsandte Mitarbeiter die angeforderte Qualifikation besitzt. Für die Dauer der Beschäftigung obliegt der überlassene Dienstnehmer der Fürsorgepflicht des Beschäftigers.
Die Fürsorgepflicht des Beschäftigers gegenüber unseren Mitarbeitern erstreckt sich im Besonderen auf den Arbeitnehmerschutz aber auch auf den arbeitsprozessualen Bereich. Die komplette Planung einschließlich Bemessung der Bauteile und Ähnliches liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
Mit Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen einem von IDEE Personal GmbH vermittelten Arbeitnehmer und dem Auftraggeber oder einer mit dem Auftraggeber verbundenen Gesellschaft, innerhalb von einer 6 monatigen, durchgehenden Überlassungsdauer beim Auftraggeber, wird ein Vermittlungshonorar fällig.
Das Vermittlungshonorar ist entsprechend der geforderten Qualifikation des vermittelten Bewerbers gestaffelt.
Es beträgt:
- von 1,5 Bruttomonatsgehälter bis 3 Bruttomonatsgehälter, je nach Qualifikation.
- 1,5 Bruttomonatsgehälter bei Arbeitnehmer die eine kaufmännische oder technische Berufsausbildung, auch wenn diese der Arbeitnehmer nicht abgeschlossen hat (kaufmännische Angestellte, Technischer Zeichner, etc.) erfordern.
- 1,5 Bruttomonatsgehälter auch bei Hilfsarbeitern ohne Berufsausbildung.
- 3 Bruttomonatsgehälter bei Positionen die ein Studium, eine Techniker- oder Meisterausbildung erfordern.
Der Kunde verpflichtet sich bei der Rückstellung unseres Personals eine zweiwöchige Rückstellfrist einzuhalten.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist sind wir berechtigt das Entgelt bis Fristende in Rechnung zu stellen.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von zwei Wochen netto ohne Abzug zu begleichen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles sind wir berechtigt unser Personal sofort abzuziehen. Außerdem sind wir berechtigt, bei Zahlungsverzug Mahnspesen (für jede Mahnung € 4,–) und Verzugszinsen in Höhe von 9 % vom jeweiligen Rechnungsbetrag ab Fälligkeit zu verrechnen. Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, wöchentlich auf Grund der von Ihnen bestätigten Stundennachweise, sofern solche von Ihnen vorliegen, ansonsten gelten die Zeitaufzeichnungen unserer Mitarbeiter.
Die Kreditwürdigkeit unserer Kunden ist notwendige Voraussetzung für jede Geschäftsverbindung. Sollten uns nach Vertragsabschluss negative Auskünfte über die Vermögenslage unserer Kunden bekannt werden, sind wir nach unserem Ermessen berechtigt, entweder sofortige Zahlung oder bankmäßige Besicherung des Gesamtentgeltes zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Die Geschäftsverbindung zwischen uns und unserem Kunden unterliegt österreichischem Recht. Erfüllungsort ist unser Firmensitz. Als Gerichtsstand gilt das jeweils zuständige Gericht in Oberösterreich bzw. bei Zuständigkeit eines Bezirksgerichtes das Bezirksgericht Wels.
Ist eine der vorstehenden Bedingungen aus irgendeinem Grund ungültig, wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt.